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Gebäudeenergieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude 

Mit der am 1. Oktober 2007 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurde der Energieausweis verpflichtend eingeführt. Vermieter oder Verkäufer eines Wohngebäudes haben bei Vertragsabschluss einen Gebäudeenergieausweis vorzulegen. Auch für Nichtwohngebäude wird der Energieausweis Pflicht, allerdings erst ab dem 1. Juli 2009. Dies soll den Energieverbrauch sowie die Energieeinsparpotenziale eines Gebäudes aufzeigen und bundesweit einen objektiven Vergleich ermöglichen.

Wir sind darauf spezialisiert, für Wohn- und Nichtwohngebäude einen Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs, den s.g. Bedarfsausweis, entsprechend § 18 Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 ausstellen zu können. Wir sind aber auch Ihr kompetenter Partner für der Erstellung von Energieausweisen auf der Grundlage des Energieverbrauchs, den s.g. Verbrauchsweis, entsprechend § 19 Energieeinsparverordnung.

Vorgehen:
1. Gebäudeaufnahme im Rahmen einer Gebäudebegehung
2. Abgleich der gebäudespezifischen Daten
3. Ermittlung der Energieklasse
4. Vorschläge für wirtschaftliche Modernisierungsmaßnahmen
5. Übergabe und Erläuterung

Bei der Datenermittlung sind abhängig vom Gebäude und vom Vorhaben zwei Verfahren anwendbar:

A) Vereinfachte Datenaufnahme:
Verwendung von teilweise tabellierten Pauschalwerten für die Erfassung des Gebäudes. Einzelne Bauteile wie Gauben, oder beheizte Kellerräume werden bis zu einer gewissen Größe vernachlässigt.


B) Ausführliche Datenaufnahme:
Vorhandene Daten zum Gebäude wie die Abmessungen der Bauteilflächen, der Aufbau der Wände und Decken usw. werden aus entsprechenden Bauunterlagen (Pläne, Baubeschreibungen etc.) ermittelt oder bei der Gebäudebegehung detailliert aufgenommen. Dieses Verfahren lohnt sich insbesondere vor einer geplanten Gebäudesanierung.

Wir bitten Sie dafür folgende Unterlagen - soweit vorhanden - zur Verfügung zu stellen:

• Grundrisszeichnungen
• Ansichtszeichnungen
• Baubeschreibungen
• Schornsteinfegerberichte
• Verbrauchsabrechnungen, möglichst der letzen 3 Jahre

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