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Gebäudeenergieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Mit der am 1. Oktober 2007 in
Kraft getretenen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurde der Energieausweis verpflichtend eingeführt. Vermieter oder Verkäufer
eines Wohngebäudes haben bei Vertragsabschluss einen Gebäudeenergieausweis vorzulegen. Auch für Nichtwohngebäude wird der Energieausweis
Pflicht, allerdings erst ab dem 1. Juli 2009. Dies soll den Energieverbrauch sowie
die Energieeinsparpotenziale eines Gebäudes aufzeigen und bundesweit einen
objektiven Vergleich ermöglichen.
Wir sind darauf spezialisiert, für Wohn- und Nichtwohngebäude einen Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs,
den s.g. Bedarfsausweis, entsprechend § 18 Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 ausstellen zu können.
Wir sind aber auch Ihr kompetenter Partner für der Erstellung von Energieausweisen auf der Grundlage des Energieverbrauchs, den s.g. Verbrauchsweis,
entsprechend § 19 Energieeinsparverordnung.
Vorgehen:
1. Gebäudeaufnahme im Rahmen einer Gebäudebegehung
2. Abgleich der gebäudespezifischen Daten
3. Ermittlung der Energieklasse
4. Vorschläge für wirtschaftliche Modernisierungsmaßnahmen
5. Übergabe und Erläuterung
Bei der Datenermittlung sind abhängig vom Gebäude und vom
Vorhaben zwei Verfahren anwendbar:
A) Vereinfachte Datenaufnahme:
Verwendung von teilweise tabellierten Pauschalwerten für die Erfassung
des Gebäudes. Einzelne Bauteile wie Gauben, oder beheizte Kellerräume
werden bis zu einer gewissen Größe vernachlässigt.
B) Ausführliche Datenaufnahme:
Vorhandene Daten zum Gebäude wie die Abmessungen der Bauteilflächen,
der Aufbau der Wände und Decken usw. werden aus entsprechenden Bauunterlagen
(Pläne, Baubeschreibungen etc.) ermittelt oder bei der Gebäudebegehung
detailliert aufgenommen. Dieses Verfahren lohnt sich insbesondere vor
einer geplanten Gebäudesanierung.
Wir bitten Sie dafür folgende Unterlagen - soweit vorhanden - zur
Verfügung zu stellen:
• Grundrisszeichnungen
• Ansichtszeichnungen
• Baubeschreibungen
• Schornsteinfegerberichte
• Verbrauchsabrechnungen, möglichst der letzen 3 Jahre
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